Über 80 Jahre danach: Zum Einsatz von Religionslehrern in der NS-Zeit
Zoe Werner schrieb am 25.05.2023
Der Religionsunterricht unterlag der Kirche. Dieser wurde nach 1933 von den Nationalsozialisten von sechs Wochenstunden auf eine „nötige“ Anzahl heruntergekürzt. Durch die zunehmend kirchenfeindliche Haltung der Politik setzte der Staat immer mehr Religionslehrer ab, um diese durch staatliche Lehrer zu ersetzen. Das erregte den Widerstand der Kirche. Um diesem entgegenzuwirken, verlangten die staatlichen Stellen auch von den Religionslehrern ein Treuegelöbnis auf Adolf Hitler.
Ab 1937 wurde der Religionsunterricht schließlich auf die Randstunden verlegt und in höheren Klassen sogar ganz eingestellt. Die Proteste der Kirche verliefen zunehmend ins Leere und die NS-Behörden gingen rigoros vor: Zeugnisnoten des Religionsunterrichts wurden auf Extrablätter ausgegeben und für Pfarrer wurden Unterrichtsverbote eingeführt; in Lehrpläne wurde eingegriffen, indem das Alte Testament nicht mehr unterrichtet werden durfte, da es als „veraltet“ galt.
Zudem wurden nicht selten Klassen zusammengelegt, woraus sich enorme Klassengrößen ergaben. Der Schriftverkehr mit dem Kultusministerium durfte nur noch über die 1938 installierte Finanzabteilung beim Evangelischen Oberkirchenrat geschehen. Die Kirchenleitung versuchte sich gegen all‘ diese Auflagen zu wehren, v. a. gegen die Verdrängung des Religionsunterrichts an den Rand beziehungsweise gänzlich aus den Schulen. Diese rigide Politik dauerte bis zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft.*
Im Rahmen meiner FAMI-Ausbildung durfte ich ein 14tägiges Praktikum im Landeskirchlichen Archiv in Baden absolvieren. Während dieser Zeit habe ich die losen Unterlagen über den tatsächlich erteilten Religionsunterricht von 1935 – 1942 nach Kirchenbezirken sortiert und anschließend in bereits vorhandene Generalakten (GA 7254, 7350-7386) verzeichnet oder zu neuen GAs (GA 15252-15255) formiert. In Baden gab es damals 28 Kirchenbezirke. Die losen Unterlagen wurden in Stapeln und nach Datum sortiert, sodass das älteste Datum die erste Seite der Akte bildet. Während des Vorgangs habe ich gelernt, wie man eine Akte aufbewahrt, damit diese möglichst lange erhalten bleibt, wie man eine neue Akte erstellt und wie man einzelne Unterlagen in bereits bestehende Akten (nach)verzeichnet.
* Vgl. Udo Wennemuth: Religionsunterricht in Baden 1933-1945. In: Bildatlas zur badischen Kirchengeschichte 1800-2021. Ubstadt-Weiher u. a. 2021, S. 199.






