Parteilichkeit in der Armenfürsorge? Der Fall des Gondelsheimer Pfarrers Zipse

Vorladung von Pfarrer Martin Zipse durch das Großherzogliche Amtsgericht vom 10.03.1911 (LkA KA, 044., Gondelsheim, Nr. 51)
Eine Akte des Gondelsheimer Pfarrarchivs widmet sich dem ‚Prozess des Pfarrers gegen den Volksfreund wegen Beleidigung bzw. des Vorwurfes der Parteilichkeit in der Armenfürsorge. 1910-1912‘ (Nr. 51).
Anlaß war ein Artikel in der sozialdemokratischen Zeitung Der Volksfreund am 12.01.1911, der dem Gondelsheimer Pfarrer Martin Zipse (1862-1939) parteiische Armenfürsorge vorwarf. Er habe einer bedürftigen älteren Dame den Empfang von Weihnachtsgaben durch die Gräfin Douglas vorenthalten, und das bloß, weil deren Söhne Sozialdemokraten waren. Erschwerend habe der Pfarrer zudem „Unfrieden zwischen ein junges Ehepaar gestiftet“, indem er den Eltern der Braut den zukünftigen Schwiegersohn als Sozialdemokraten und Umstürzler vorstellte.
Weil der Verfasser des Artikels nicht eindeutig identifiziert werden konnte – der Sohn des Hauptverdächtigen erhielt übrigens kurz vor dem Prozess zwei Stunden Arrest wegen „ungebührlichen Benehmens dem Ortsgeistlichen gegenüber“ -, klagte der Pfarrer schließlich gegen die Redaktion des Volksfreundes. Mit fünf geladenen Zeugen fand im März 1911 das Hauptverfahren vor dem Großherzoglichen Schöffengericht statt.
Das Ergebnis? Der Pfarrer übe „seine Seelsorge und Armenpflege völlig unparteiisch“ aus, die Vorwürfe im Artikel seien nichts weiter „als eine völlig aus der Luft gegriffene schmähliche Verleumdung“, wie die Brettener Sonntags-Zeitung am 26.03.1911 schrieb. Der Volksfreund blieb am Ende auf den Kosten des Verfahrens sitzen (150–200 RM) und wurde verpflichtet, das Gerichtsurteil im eigenen Blatt abzudrucken.
Übrigens bestätigt das Urteil die Meinung eines Gondelsheimer Bürgers, der zum Schmähartikel schon am 17.01.1911 öffentlich Stellung bezog: Der Pfarrer erfülle „sein Amt mit seltenerer Gewissenhaftigkeit“.
Ganz anders also als viele seiner Kollegen, tatsächlich nämlich hatten viele Geistliche der evangelischen Kirche den Vorwurf der Parteilichkeit verdient. Denn, wie Rainer Hering allgemein formuliert, die „evangelischen Landeskirchen waren eng mit dem Staat verbunden und unterstützten die […] Verfolgung der Sozialdemokraten vielfach. Sie wurden daher […] als Teil des obrigkeitsstaatlichen Repressionsapparates wahrgenommen.“ (Rainer Hering: SPD und Kirchen in Deutschland. In: Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte, Nr. 4 (2011), S. 43f.)




