Glockenläuten nur für kirchliche Anlässe? Der Sondergottesdienst zur Wiedervereinigung am 2. Oktober 1990 in Weinheim

2. Oktober 2019 | | ,

Besondere Ereignisse erfordern bekanntlich besondere Maßnahmen. Wie für viele andere Bereiche trifft dies auch für die Kirche zu. Häufig stellen sich die kirchlichen Akteure aber die Frage über die Form und das Ausmaß der Beteiligung − besonders wenn die Anlässe nicht religiöser Natur sind.

Als Beispiel hierfür kann die Feier der Vereinigung der zwei deutschen Staaten im Jahr 1990 dienen. In der Peterskirche Weinheim im Kirchenbezirk Ladenburg-Weinheim organisierten die evangelischen und katholischen Dekanate zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen einen Sondergottesdienst am Vorabend des ersten „Tags der deutschen Einheit“, für den der damalige Landesbischof Klaus Engelhardt die Predigt hielt. Ähnliche Gottesdienste zum Dank für die Vereinigung und für die Bitte um den Segen für die weitere politische Entwicklung sollten am 2. oder 3. Oktober in allen evangelischen Kirchengemeinden Badens gefeiert werden.

Während also an der Abhaltung dieses Sondergottesdienstes kein Zweifel gelassen wurde, kam zumindest in Weinheim eine Debatte um das Glockenläuten zu diesem Anlass auf. Auslöser hierfür war eine Verlautbarung des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), derzufolge erklärt worden sei, dass mit Ausnahme des Silvesterläutens zu Jahresbeginn Glocken nur zur Andacht und zu Gottesdiensten läuten sollten. Zu politischen Anlässen sollten die Kirchenglocken stumm bleiben.

Dass dies auch für den ersten „Tag der deutschen Einheit“ 1990 gelten sollte, sorgte in der Öffentlichkeit für Verwunderung und Enttäuschung, die sich auch in Briefen an Dekan Hans Walter Blöchle niederschlug, welche im Dekanatsarchiv Ladenburg-Weinheim nachzulesen sind. Die Autoren der Briefe kritisierten, dass die Kirchen als Mitglieder des Gemeinwesens bei solchen Ereignissen nicht passiv am Rande stehen sollten. Dies ließe die Kirchen als Institution in den Augen vieler Menschen als unglaubwürdig erscheinen und würde die Entfremdung bei vielen Leuten verstärken, so die in den Leserbriefen geäußerten Befürchtungen.

Das evangelische Dekanat Ladenburg-Weinheim reagierte auf diese Situation, indem die Vorgabe der EKD durch die Hintertür umgangen wurde. In einem Schreiben vom 24. September 1990 an alle evangelischen Pfarrämter im Kirchenbezirk regte Dekan Blöchle an, dass anlässlich des Gottesdienstes in der Peterskirche Weinheim am 2. Oktober, der die zentrale Veranstaltung des Kirchenbezirks war, alle evangelischen Kirchen der Region „als Erinnerung und Einladung zu diesem Gottesdienst“ ihre Glocken läuten lassen sollten.

Die Presse sprach von einem „eindrucksvollen ökumenischen Gottesdienst“ in der vollbesetzten Peterskirche. In der Predigt betonte Landesbischof Engelhardt vor den Gottesdienstbesuchern, darunter der erste Umweltminister Baden-Württembergs, Erwin Vetter (CDU), die Rolle der Christen in der DDR: Seit 1983 hätten sie in den Kirchen ihre Bedrängnis geteilt und miteinander die Hoffnung entwickelt, eines Tages frei zu sein. Dies sei die Grundlage für die friedliche Revolution vom 9. November 1989 gewesen. Auf die Zukunft gerichtet, erklärte Engelhardt weiter: „Wir erhalten morgen von Gott die Chance, miteinander in einem Land zu leben, in dem soziale Wachheit, Achtung vor der Würde des Menschen, Respekt vor der Rechtsordnung, Liebe und Barmherzigkeit gegenüber der Schöpfung, Rücksicht auf unsere Umwelt, offene Augen und offene Hände für die unendliche Not in der Welt einen hohen Rang haben.“ (LkA KA, 043. Ladenburg-Weinheim, Nr. 383)

Der Bestand des Dekanatsarchivs Ladenburg-Weinheim lagert im Magazin des Landeskirchlichen Archivs in Karlsruhe und kann von interessierten Nutzern unter Wahrung der Schutzfristen während unserer Öffnungszeiten eingesehen werden. Ein Findbuch des Bestands ist als PDF-Datei zum Download auf unserer Homepage verfügbar.