Einflussnahme auf den Religionsunterricht im Kirchenbezirk Ladenburg-Weinheim während des Nationalsozialismus
Heutzutage existiert in jedem Kirchenbezirk der Badischen Landeskirche ein Schuldekanat, das die Aufsicht über die Religionslehrer an den Schulen des Kirchenbezirks innehat. Früher allerdings oblag diese Aufgabe noch jedem Dekanat selbst. Der Dekan bildete mit den örtlichen Pfarrern oder Kirchenältesten eine Kommission und verabredete mit den Schulleitern Termine, an denen sie die Unterrichtsstunden der Lehrkräfte besuchen konnten. In vielen Orten erteilten die lokalen Pfarrer selbst Religionsunterricht und ergänzten das Lehrerkollegium.
Anhand der unlängst verzeichneten Akten des Dekanatsarchivs Ladenburg-Weinheim lassen sich diese Prüfungen für die unterschiedlichen Orte des Kirchenbezirks z.T. bis zu 200 Jahre zurückverfolgen. Auch die Zeit des Nationalsozialismus ist dokumentiert und spiegelt sich in den Unterlagen wider. Diese Phase der Geschichte der Evangelischen Kirche im Deutschen Reich war durch den „Kirchenkampf“ zwischen den NS-treuen „Deutschen Christen“ auf der einen und der „Bekennenden Kirche“ auf der anderen Seite geprägt.
Implizit geben auch die Prüfungsunterlagen für Religionslehrer an den Volksschulen in Weinheim Auskunft über die Beeinflussung des Religionsunterrichts und Glaubens durch den Nationalsozialismus.
So beurteilte ein Sonderbescheid der Prüfungskommission den am 28. März 1933 besuchten Unterricht des Hauptlehrers Ebert an der Pestalozzi- und Diesterwegschule in Weinheim. Der Lehrer vermittelte den Schülern der 7. Klasse neben Inhalten des Neuen Testaments auch Choralgesang. Während der Gesang sicher und gut gewesen sei, fand die Kommission jedoch Kritik an dem Vergleich des „Opfertodes“ vom SA-Mann Horst Wessel, der 1930 von KPD-Mitgliedern ermordet und daraufhin von den Nationalsozialisten zum Märtyrer hochstilisiert wurde, mit dem Opfertod Jesu Christi. Es fehlte den Prüfern dabei an einer Distanzierung bzw. Erläuterung der Unterschiede zwischen beiden Männern. Es werde „als selbverständlich [sic!] vorausgesetzt, daß Sie Ihre Schüler bei aller Begeisterung für Horst Wessel nicht im Unklaren darüber lassen, daß der Opfertod Jesu Christi doch auf einer ganz anderen Ebene zu bewerten ist.“ Nichtsdestotrotz wurde der Hauptlehrer aber dafür gelobt, dass er seinen „Unterricht gerade durch den Vergleich mit dem vaterländischen Geschehen der Gegenwart sehr anschaulich und wirklichkeitsnah“ gestaltet habe. Hieran zeigt sich, wie stark sich der Einfluss des Nationalsozialismus auf die Lehrkräfte bereits zwei Monate nach Hitlers Machtantritt äußern konnte.
Bis zum Ende der 1930er Jahre sollte die Einflussnahme immer weitreichender greifen. Jeglicher Unterrichtsinhalt, der dem Weltbild der Nationalsozialisten zuwider lief, sollte gegen „völkische“ Inhalte ausgetauscht oder ersatzlos gestrichen werden. In einem Erlaß vom 1. Juli 1937 forderte der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Bernhard Rust, dass vom „nationalsozialistischen Lehrer […] bei der Erteilung des Religionsunterrichts, insbesondere bei der Darstellung des Judentums, nichts verlangt wird, was den Grundsätzen des Nationalsozialismus zuwiderläuft.“ Insbesondere nach dem Tod des deutschen Botschafters in Paris, Ernst vom Rath, durch einen jüdisch-stämmigen Attentäter, den die Nationalsozialisten auch als Vorwand für die Judenpogrome vom 9. November 1938 nutzten, legten viele Religionslehrer den Unterricht ganz oder teilweise nieder. Im zweiten Fall wurde angegeben, dass das Alte Testament nicht mehr Teil des Lehrstoffes sein sollte, da es darin vornehmlich um das Judentum ging.
Der Oberkirchenrat in Karlsruhe seinerseits bat am 9. Dezember 1938 alle Geistlichen in Baden darum, Bericht über die Situation des Religionsunterrichts in ihren Städten und Dörfern an die Dekanate zu erstatten. Ein weiteres Rundschreiben vom 9. Januar 1939 stellte das Zwischenergebnis der Befragung als recht unterschiedlich für die badischen Kirchenbezirke dar: Auf der einen Seite stehen Mosbach oder Neckargemünd, wo über 70 Prozent der evangelischen Lehrkräfte zu einer Niederlegung des Religionsunterrichts gezwungen worden seien. Andererseits habe es aber auch Kirchenbezirke gegeben, in denen sich die Quote zwischen zwei und zehn Prozent bewegte. In absoluten Zahlen ausgedrückt, hätten von 1465 Lehrern 507 den Unterricht komplett niedergelegt, 486 würden auf das Alte Testament verzichten und 505 würden ihn ohne Einschränkungen erteilen.
Die Position der Landeskirche zu dem Thema wurde in einem Rundbrief vom 30. November 1938 bereits verdeutlicht, als die vom Nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB) „planmäßig vorbereitete und durchgeführte Bewegung“ verurteilt wurde. „Wir enthalten uns eines Urteils darüber, in welchem Maße die Ablehnung der Erteilung des Religionsunterrichts ‚freiwillig‘ erfolgte.“ In einem Schreiben vom 9. Januar 1939 wurde die Haltung der Landeskirche und der Auftrag an die Geistlichen erneut klar formuliert: „Grundsatz muss sein: Sicherung des geordneten Religionsunterrichts an den Volksschulen! Ohne Not ist keine Position aufzugeben!“
Für den Kirchenbezirk Ladenburg-Weinheim sah die Situation so aus, dass in fast jedem Ort Lehrkräfte zwischen November 1938 und April 1939 den Religionsunterricht ganz oder teilweise niederlegten. Lediglich für Lützelsachsen lässt sich aus der Akte nicht erkennen, dass die dortigen Lehrer den Unterricht verweigerten. Die Einflussnahme des NSLB war mitunter ebenfalls deutlich spürbar: Pfarrer Hugo Engler aus Ilvesheim teilte im Dezember 1938 mit, dass drei der vier Lehrkräfte auf Ersuchen des NSLB den Unterricht niedergelegt hätten und auch aus Laudenbach teilte Pfarrer Erwin Schenck mit, dass „die Gründe [für die Niederlegung] bekannt sein dürften“. In Steinklingen nahe Oberflockenbach musste im Januar 1939 sogar der gesamte Schulunterricht für das restliche Schuljahr aufgehoben werden.
Die Geistlichen waren also zum Teil in erheblichen Maß dazu gezwungen, die Vermittlung des Religionsunterrichts zu übernehmen. Besonders in Weinheim war die Lage angespannt, da an den drei Volksschulen zeitweise 20 Lehrer den Unterricht verweigerten. Die drei Pfarrer errechneten, dass sie im Schuljahr 1939/40 111 Wochenstunden zu erteilen hätten. Der Religionsunterricht an anderen Schulformen, die es in Weinheim neben den Volksschulen noch gab, war darin noch nicht berücksichtigt, sei aber aufgrund der Personalsituation nicht zu realisieren. Wenig hilfreich war, dass die staatliche Schulbehörde sich gegen eine Reduzierung der Wochenstunden pro Klasse in Weinheim aussprach und den Unterricht zudem nur auf die ersten und letzten Schulstunden legen wollte, wodurch die anderen Arbeitsaufgaben der Pfarrer noch weiter eingeschränkt würden.
Eine Entspannung der prekären Personallage für den gesamten Kirchenbezirk lässt sich aus der Akte nicht mehr ermitteln. Bis zum letzten Schreiben vom 1. Mai 1939 trat sie noch nicht ein, aber da bereits vier Monate später mit dem Angriff auf Polen der II. Weltkrieg ausbrechen sollte, ist anzunehmen, dass sich an der Situation nichts geändert haben dürfte. (Vgl. insgesamt LkA KA, 043. Ladenburg-Weinheim, Nrn. 306. 835)





