Neue Gebührenordnung ist in Kraft getreten
Auslöser für die neue Gebührenordnung war die Inbetriebnahme eines gemeinsamen Lesesaals von Archiv und Bibliothek im Evangelischen Oberkirchenrat.
Nun ist „Gebührenordnung für die Benutzung des Landeskirchlichen Archivs und der Landeskirchlichen Bibliothek (Archiv-Bibliothek-Gebührenordnung – ArchBiGebO)“ veröffentlicht und in Kraft getreten. Sie bündelt die zu erhebenden Gebühren beider landeskirchlichen Einrichtungen und ordnet und erleichtert dadurch die Arbeit im Lesesaal sowohl für die Mitarbeitenden als auch die Nutzenden.
Zugleich wurde durch die ‚ArchBiGebO‘ die Gebührentafel der nun außer Kraft gesetzten Gebührenordnung des Landeskirchlichen Archivs vom 21.02.2012 wesentlich verschlankt und damit lesbarer gemacht.




